Samstag, 19. März 2016

campact - Der CETA-Schwindel

 


 
Wenn hier kein Bild angezeigt wird, müssen Sie die Anzeige von Bildern freischalten!
Liebe Leser,

es wird ernst. Mit einem dreisten Etikettenschwindel versucht die EU-Kommission CETA noch in diesem Jahr durchzudrücken. Neuer Name, alte Rezeptur – das Vorgehen der Kommission erinnert mich an die Werbekampagne zur Umbenennung des Schokoriegels Raider vor einigen Jahren – nur dass diesmal für CETA Werbung gemacht wird.

Das Abkommen enthält trotz unseres gewaltigen Protests immer noch die gefährlichen und undemokratischen Sonderklagerechte für Konzerne – sie sollen jetzt bloß anders heißen. Die EU-Kommission bezeichnet sie dreist als „Handelsgerichtshof“, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Aber noch können wir CETA verhindern. In diesem Jahr gibt es drei wichtige Entscheidungen: Zuerst tagt Anfang Juni ein SPD-Parteikonvent – und wir werden versuchen zu verhindern, dass er der Bundesregierung grünes Licht für CETA gibt. Dann entscheidet die Bundesregierung im EU-Rat, ob sie das Abkommen passieren lässt. Danach entscheidet das Europaparlament.

In einer Demokratie können Politiker/innen die Meinung der Bürger/innen nicht auf Dauer ignorieren. Deshalb wird CETA scheitern, wenn unser Protest stark genug ist – der Preis für ein Ja zu CETA ist dann einfach zu hoch.

Damit das gelingt, haben wir viel zu tun. Zu wenige Menschen wissen, was es mit CETA auf sich hat – und viele fallen noch auf die Desinformationskampagne von EU-Kommission und Bundesregierung herein. Die Medien tragen bislang zu wenig dazu bei, die Öffentlichkeit über CETA aufzuklären.

Deshalb müssen wir Bürger/innen die Sache jetzt selbst in die Hand nehmen und Informationen über CETA verbreiten. Dazu brauchen wir Ihre Hilfe: Wir haben den Vertragstext einem Check unterworfen. Bitte lesen Sie ihn und verbreiten Sie ihn weiter:

Die Sondertribunale für Konzerne werden von Befürworter/innen als „Handelsgerichtshof“ bezeichnet – obwohl es an allem fehlt, was ein unabhängiges Gericht auszeichnet.[1] Schätzungsweise 40.000 US-Investoren bekommen damit erstmals das Privileg, Schadensersatz für demokratische Entscheidungen zu verlangen.[2] Sie können dort jederzeit klagen, aber niemals verklagt werden. Das ist demokratiefeindlich, teuer und zutiefst ungerecht.

Um den Etikettenschwindel zu durchkreuzen, müssen wir diese Nachricht so schnell es geht verbreiten. Bitte lesen Sie unseren Check des CETA-Vertragstextes – und verbreiten Sie ihn weiter. Denn es geht um mehr als CETA: Wenn CETA scheitert, dann scheitert auch TTIP.
Mit Dank und herzlichen Grüßen
Maritta Strasser

PS: In wenigen Wochen werden wir neue Analysen zum endgültigen CETA-Text veröffentlichen. Sie werden vor allem Menschen hilfreich sein, die tiefer ins Thema einsteigen wollen. Schauen Sie einfach hin und wieder auf unserem Blog unter vorbei, um die Infos nicht zu verpassen. Und wenn Sie Campact auf Facebook folgen, bleiben Sie von ganz alleine immer aktuell informiert.

[1] Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zur Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP – Vorschlag der Europäischen Kommission, Februar 2016
[2] Stellungnahme der US-Verbraucherrechtsorganisation Public Citizen „Tens of Thousands of U.S. Firms Would Obtain New Powers to Launch Investor-State Attacks against European Policies via CETA and TTIP“, 2014, S. 1. Die Zahl 40.000 ergibt sich aus der Tatsache, dass vier von fünf US-Investoren Niederlassungen in Kanada haben, über die sie CETA für Klagen nutzen können.

Kampagnen | Über Campact | Spenden | Kontakt
Campact e.V. | Artilleriestraße 6 | 27283 Verden
 

Keine Kommentare :

Kommentar veröffentlichen

Der Kommentar erscheint manchmal erst nach Freigabe