Montag, 23. November 2015

Der Anti-Zensur-Befehl der UNO von 2011

Thema: Meinungszensur

Die UNO gab 2011 den Befehl an Deutschland, Österreich und an die Schweiz (CH), die Zensur im Fach Geschichte aufzuheben

"Article 19: Freedoms of Opinion and Expression"
(leider nur in Englisch)
"Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt.
Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse."

(UN-Menschenrechtskonvention, Absatz 49, CCPR/C/GC/34)

Hinweis von Adrian Preissinger auf Facebook, 7.3.2014
Die korrupten Regierungen von Berlin, Bern und Wien werden sich an diesen UNO-Befehl halten müssen.

Michael Palomino

Quelle: Michael Palomino

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