Freitag, 3. April 2015

Weiter Widerstand und Vorbehalte gegen eGk und E-Health-Gesetz

Thema: ärztliche Schweigepflicht
In Ergänzung zu meinem Beitrag Ein Riesenschritt zur totalen Überwachung: die Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte fand ich dies:

Ärztekammer Nordrhein:
Weiter Widerstand und Vorbehalte gegen eGk und E-Health-Gesetz

Die Krankenkassen versuchen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung den Eindruck zu erwecken, dass die ÄrztInnen und ihre Verbände ihren Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte und die von Politik, IT-Unternehmen und Krankenkassen geforderte weitere Digitalisierung im Gesundheitswesen aufgegeben hätten.

Dass dies nicht so ist, hat vor wenigen Tagen die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein bewiesen. In einer umfangreichen und kritischen Stellungnahme zum geplanten E-Health-Gesetz und zur weiteren Durchsetzung der telematischen Infrastruktur im Gesundheitswesen fordert die Ärztekammer Nordrhein
  • den Schutz der Patientendaten und
  • die Testung dezentraler Speichermedien in der Hand des Patienten.
In der Stellungnahme wird dazu erklärt:

„Die ärztliche Schweigepflicht ist kein Arztprivileg, sondern ein Patientenrecht. Wenn moderne Telekommunikations- und Informationstechnologie den Alltag in Klinik und Praxis immer stärker durch­dringt, so ist es ärztliche Aufgabe, zum Schutz des Patienten auf einem hinreichenden Schutz der Patientendaten zu bestehen.“

„Gemäß der gültigen Beschlusslage Deutscher Ärztetage und weiterer ärztlicher Gremien fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein, dezentrale Speichermedien in der Hand des Patienten, alternativ zu einer zentralen Telematik-Infrastruktur mit ihren bekannten Datenschutzrisiken, ergebnisoffen zu testen.“



Dieser Beitrag wurde am 26. März 2015 von datenschutzrheinmain in alle Beiträge, eGk - e-Health-Gesetz - Telematik-Infrastruktur veröffentlicht.
Quelle: http://ddrm.de/?cat=16

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