Freitag, 17. April 2015

Die Konzernschutzabkommen - CETA - TTIP und TISA

Thema: TTIP, CETA, TISA


In perfektem Timing und optimaler Reihenfolge werden wir mit drei Abkommen konfrontiert, die im Geheimen ausgehandelt worden sind und teilweise sogar geheim bleiben sollen. CETA, TTIP und TISA werden als „Freihandels­abkommen“ vermarktet, weil sie unter der zutreffenderen Bezeichnung „Konzernschutz­abkommen“ kaum durchsetzbar wären. Droht uns durch diese gut getarnten Ermächtigungs­­gesetze eine Machtergreifung privater Schiedsgerichte – der jüngsten Weltgerichte – über Staaten?
Die Konzernschutzabkommen
CETA, TTIP und TISA
Freihandel oder Freibeuter?

von Wolfgang Berger (www.business-reframing.de)

Aktuelles Interview zu diesem Thema zwischen Herrn Michael Friedrich Vogt und Herrn Prof. Dr. Dr. Wolfgang Berger. Vielen Dank an quer-denken.tv.



TISA – Trade in Services Agreement

Dieses Abkommen wird seit 2012 zwischen der EU, den USA und 21 weiteren Staaten geheim verhandelt. Es ist festgelegt, dass der Vertrag fünf Jahre lang geheim bleibt – unabhängig davon, ob er am Ende verabschiedet oder von den teilnehmenden Staaten verworfen wird. Nachdem die Warenzölle weitgehend abgebaut sind, geht es um die Liberalisierung der Märkte für Dienstleistungen – um Gesundheit, Wasser, Abwasser, Energie, Verkehr, Bildung und andere öffentliche Dienstleistungen. Sie alle sollen möglichst vollständig privatisiert werden.

Wertpapierhandel, Fondsverwaltung, Firmenübernahmen, Finanzierungen, Leasing, Versicherungen, Kapitalverkehr, Bürgschaften, Rohstoffhandel (auch für Nahrungsmittel), Qualitätsstandards für handwerkliche Leistungen, die weitere Liberalisierung der Finanzmärkte, digitaler Handel, Telekommunikation, Transport, Umwelt- und Verbraucherschutz, Infrastruktur und Sicherheit sollen privaten Gewinninteressen dienen, nicht mehr dem Gemeinwohl.

Entscheidendes Kriterium für die Liberalisierung ist nicht eine Positivliste, die aufzählt, was alles zu liberalisieren ist, sondern eine Negativliste: Alles was nicht auf der Liste steht, muss nach dem Vertrag der Privatisierung geöffnet werden.

Die Welt dreht sich jetzt sehr schnell. So wie das Internet plötzlich über uns gekommen ist und niemand das vorher auch nur hat denken können, entstehen vielleicht in einigen Jahren ganz neue Dienstleistungen, die jetzt niemand voraussieht. Alles was unvorhergesehen entsteht, muss dann privatisiert werden. Der Staat ist nicht mehr befugt, etwas herauszunehmen und als staatliche Infrastruktur selbst zu übernehmen.

Ein ungewöhnliches Konstruktionskriterium von TISA ist die sogenannte „Sperrklinkenklausel“: Dinge, die einmal privatisiert worden sind, dürfen nie mehr in staatliche Obhut zurückfallen. Eine spätere Rücknahme der Privatisierung ist Vertragsbruch. Schadensersatzforderungen von privaten Unternehmen, deren Gewinnerwartungen dadurch reduziert werden, sind die Folge.

Schulkantinen können z. B. von Coca-Cola oder McDonald’s betrieben werden, weil Schulträger sich davon eine finanzielle Entlastung versprechen. Wenn sich dann herausstellt, dass die schlecht ernährten Kinder übergewichtig sind und sich kaum noch bewegen, bleiben der Gemeinde oder dem Staat die Hände gebunden. Eine Rückabwicklung ist nicht mehr möglich.

Die Städte Berlin und Paris hatten ihre Wasserbetriebe privatisiert und nach heftigen Protesten der Bevölkerung mit hohem Verlust wieder zurückgekauft. Mit TISA wäre das nicht zulässig. London hat die privatisierte U-Bahn wieder kommunalisiert, nachdem der technische Kollaps bevorstand. Mit TISA wäre das nicht zulässig. Die „Sperrklinkenklausel“ verbietet solche Kehrtwenden.
Quelle: wissensmanufaktur.net


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