Mittwoch, 21. August 2013

Bundestagswahl 2013 - Bundeswahlgesetz - alles irgendwie seltsam

Thema: Bundestagswahl 2013

Liebe Leser,

den Meisten von uns ist wohl bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht in 2012 das Verfahren für Bundestagswahlen für verfassungswidrig erklärt hat.
Es ging um die Überhangmandate.
Im Juni 2013 hat die Regierung ein neues Bundeswahlgesetz verabschiedet.

Zum neuen Wahlrecht hatte ich ja schon (hier) geschrieben.
Jetzt erhielt ich eine Email von Werner May, in der er mich auf eine Internetseite aufmerksam macht auf der er so einige Unklarheiten und Widersprüche aufgelistet hat.

Es scheint, als habe sich bis 2006 niemand für den Inhalt des Grundgesetzes interessiert, dann aber aufgeräumt. (Link zu seiner Seite am Ende dieses Beitrags.)

Besonders seine Angaben zum Bundeswahlgesetz und zum Grundgesetz machten mich aber erstmal stutzig. Ich habe nachgesehen und fand Folgendes:

Bundeswahlgesetz vom 12.06.2013

Dritter Abschnitt Wahlrecht und Wählbarkeit
(§§ 12 bis 15)


§ 12 Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
(2) Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie …


Dies ist er, der z.Z. gültige Artikel 116 des Grundgesetzes ...

Art 116 Grundgesetz

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

... und da steht in Absatz 1 eindeutig “nach dem Stande vom 31. Dezember 1937”.
... und dies ist die Karte des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1937:

Also irgendwie ist das alles doch sehr verwirrend mit dem Wahlgesetz.
Gelten für die Bundesrepublik Deutschland  tatsächlich die Grenzen von 1937?

Gibt es das Deutschland eventuell gar nicht, dem unsere Kanzlerin dienen möchte? Leben wir in einem, immer noch besetztem, Land, dass im eigentlichen Sinne gar kein Staat  sondern nur ein besetztes Territorium ist?

Lassen uns die Besatzer solange in Ruhe, solange sie von der Arbeitsleistung der Bevölkerung profitieren?

Wie sagte Obama 2009 bei seinem Besuch in Ramstein:
"Germany is an occupied country and it will stay that way"
auf deutsch: "Deutschland ist ein besetztes Land und wird es bleiben."
Was wollte der "Freund unserer Regierung" seinen Soldaten damit sagen?

Hier der Link zur Seite von Werner May: http://www.widerstand-ist-recht.de/sonstiges/brd.pdf

Ergänzung 22.08.2013, 12:00 Uhr

Bezüglich Artikel 146 fand ich heute:

http://principality-of-sealand.eu/busclub/open/busclubnav_d.html?brief0308_op.html

Es war der Ex-CDU-Vorsitzende Schäuble, der anlässlich einer nach der Teilvereinigung nur kurz tagenden Verfassungskommission diesen wichtigen Schlussartikel aus dem Grundgesetz streichen lassen wollte. Er hat auch verhindert, dass das Grundgesetz durch eine Verfassung abgelöst wurde und hat damit dem deutschen Volk ein wichtiges Grundrecht, nämlich sich eine Verfassung zu geben, vorenthalten. Wenn das kein Verfassungsbruch ist? Und so ein Verfassungs(ver)brecher soll nun auf Wunsch des Bundeskanzlers einem europäischen Verfassungskonvent vorstehen? Die CDU muss doch kaputt zu kriegen sein.

Wenn man die Bundesregierung fragt, warum wir noch keine Verfassung haben, muss man die verschiedenen bundesregierungsamtlichen Interpretationen dazu lesen, um zu erkennen, wie das deutsche Volk von seinen Politikern und seiner Regierung an der Nase herumgeführt wird. Da ist nämlich die Rede davon, dass durch den Beitritt der ehemaligen DDR im Rahmen des Einigungsvertrages der Artikel 146 obsolet geworden sei. Frage: Wann hat je das "gesamte deutsche Volk" Gelegenheit gehabt, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen? Ist solch schwerer Verfassungsbruch nicht zu ahnden?


Ergänzung 22.08.2013, um 22:00 Uhr

Um die Verwirrung komplett zu machen schaut bitte mal hier bei Welt.de

Polnische Deutsche dürfen den Bundestag mitwählen
Erstmals darf die deutsche Minderheit in Polen per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Das wird dort als ein "ungeheures Symbol der Verbundenheit" sehr positiv aufgenommen.

Ich kann mir gut vorstellen, dass das nur gemacht wird, damit die Blamage nicht noch größer ist. Jetzt wurde schon das Wahlgesetz korrigiert und hat immer noch so gravierende Fehler.
Die polnischen Deutschen hätte man doch schon lange mitwählen lassen können, den Artikel 116 GG gibt es doch schon von Anfang an.
Danke Klaus für den Link

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