Montag, 2. April 2012

Heimliche Änderung des Grundgesetzes?


Erst am Samstag schrieb ich „Am Grundgesetz schraubt man nicht im Hinterzimmer“ und bezog mich auf die Veröffentlichung der Piratenpartei.
Daraufhin erhielt ich folgende Email von Klaus:

„die klammheimliche Änderung Artikels 93 GG sind die schlüssigen Vorbereitungen zum ESM, natürlich mit den üblichen Tricks. In "irgendeinen Gesetze-Paket" (an manchen Tagen werden im Bundestag hunderte Änderungen durchgehechelt, ohne das die Mandatsträger eine Ahnung haben über WAS sie abstimmen!) versteckt, wäre es plötzlich da.

Den "Mandatsträgern" könnte man in aller Ruhe das eigene Todesurteil mit unterschieben, auch hier wäre je nach Parteienzwang ein JA gewiss.“

Zum gleichen Thema schreibt „Deutsche Mittelstands Nachrichten“:

Heimliche Grundgesetz-Änderung: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können
Aktuell
CDU: Schäuble darf ESM aufstocken
Aus Kreisen von Verfassungsrechtlern haben die Deutschen Mittelstands Nachrichten erfahren, dass es bei den Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bestrebungen gibt, den Gang ans Karlsruher Bundesverfassungsgericht für Privatpersonen zu erschweren. Offiziell, um die Überlastung des Gerichts einzudämmen. Angeblich wenden sich mittlerweile zu viele Bürger an das Gericht – und dieses könne die Überlastung nicht mehr bewältigen. Ob die neue restriktive Politik mit möglichen Klagen gegen den Rettungsschirm ESM zusammenhängt, wollte am Donnerstag in Berlin niemand bestätigen. Von der Regierung ist bisher dazu nichts veröffentlicht worde.
[…]
Der Artikel 93 des Grundgesetzes umfasst das Recht der Abgeordneten, Verfassungsorgane und jedes Staatsbürgers gegen eine Verletzung des Grundgesetzes Klage beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Ein Artikel, der auch nach der Verabschiedung des ESM zum Einsatz kommen könnte (Klagen werden bereits vorbereitet – hier).
Auf Nachfrage der Deutschen Mittelstands Nachrichten bei der Pressestelle des Deutschen Bundestages hinsichtlich weiterer Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt teilte man mit, dass dieser ausgesetzt wurde und nicht wie online angegeben am Freitag diskutiert werden wird. Als Grund gab die Pressesprecherin an, dass möglicher Weise vorher noch weitere Beratungen notwendig seien. Die komplette Tagesordnung im PDF-Format mit dem Stand vom Mittwoch enthält den Tagesordnungspunkt jedoch noch.

Was sind das denn für „Volksvertreter“ die solche Angst vorm Volk haben, dass sie alles heimlich machen müssen?
Inwieweit vertreten diese „Volksvertreter“ das Volk, wenn sie durch Änderung des Grundgesetzes verhindern wollen, dass dieses Volk gegen ihre Beschlüsse klagen kann?  
Solche, schon beinahe kriminellen, Machenschaften sind doch nicht der Wille des Volkes, oder?
Aber wen vertreten sie dann wirklich, wenn nicht das Volk?
Wäre es nicht langsam mal an der Zeit zu bekennen: „Wir nennen uns zwar aus Tradition „Volksvertreter“, leisten in der Show bei Amtsantritt nur aus Tradition einen Eid aufs Volk, aber mit dem Volk haben wir schon lange nichts mehr zu tun.
Wir müssen uns um unsere Klientel, um deren Gewinnmaximierung und damit unser eigenes Wohl kümmern. Da haben wir für das Volk maximal alle vier Jahre Zeit, denn dann muss es wieder belogen und betrogen werden um das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen."

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