Dienstag, 28. Februar 2012

Karlsruhe schützt Passwörter und Pin-Codes

Teil des Telekommunikationsgesetzes verletzt Grundrechte,
Wer hätte das gedacht?
Da haben unsere Gesetzeshersteller ein Gesetz gemacht, das es den Behörden erlaubt, auf die intimsten Daten von Telefon- und Handybenutzern zuzugreifen ohne das die davon was merken.

 „Die Entscheidung erging ohne mündliche Verhandlung aufgrund von Verfassungsbeschwerden aus dem Jahr 2005. Im Zentrum standen weitreichende Regelungen zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten, insbesondere von Festnetz- und Handynummern, Anschlusskennungen und von persönlichen Daten der Anschlussinhaber - Namen, Anschriften, Geburtsdaten. Für die Abfrage können Behörden in einem automatisierten Verfahren auf die bei der Bundesnetzagentur gespeicherten Daten zugreifen oder sich in einem manuellen Verfahren direkt an die Telekom-Dienstleister wenden. Nach Angaben der Bundesregierung gab es im Jahr 2008 mehr als 26 Millionen automatisierte Abfragen von rund 100 Behörden bei 120 Telekommunikationsunternehmen.“

Und jetzt, nach fast sieben Jahren! sagt das Verfassungsgericht: So nicht!

Auch wenn sich an dieser Praxis nach der Karlsruher Entscheidung nicht allzu viel ändern wird, so sehen sie doch, dass sie nicht immer machen können was sie wollen.

 Das Gericht sprach zwar von einem 'nicht unerheblichen Eingriffsgewicht'. Angesichts der Bedeutung für die Gewährleistung von Sicherheit und der 'begrenzten Aussagekraft der Daten' sei das automatisierte Verfahren verfassungsgemäß. Das gelte auch für die Abfrage von statischen IP-Adressen, mit denen insbesondere Großnutzer im Internet identifiziert werden können. Erhebliche Einwände formulierten die Richter hingegen zu gezielten Fragen von Sicherheitsbehörden nach 'dynamischen IP-Adressen', die privaten Nutzern im Internet zugewiesen werden. Weil so in das Fernmeldegeheimnis eingegriffen werde, schränkte Karlsruhe die Auskunftspflicht von Providern hier ein. Von dieser Ausnahme abgesehen, seien die Auskunftspflichten nicht zu beanstanden.

Und auch bei ACTA müssen wir aufmerksam sein. Es wird uns erzählt, es ginge um Urheberrecht und um Markendiebstahl. Von wegen, es geht um die totale Kontrolle, die sie über uns haben wollen. Es ist der absolute Lobbyistenwahnsinn.
Morgen mehr über ACTA

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